Figürliche Beleuchtungskörper


Figürliche Beleuchtungskörper

In älteren Gaststuben besonders im Süddeutschen Raum finden sich manchmal antike Kronleuchter, die aus einer Kombination von Geweihstangen und einer Halbfigur bestehen.

Sehr häufig handelt es sich um weibliche Figuren, deshalb hat sich hier auch der Begriff Lüsterweibchen oder Leuchterweibchen eingebürgert.

Seltener sind auch männliche Halbfiguren zu finden, dementsprechend handelt es sich dann hier um Lüstermännchen oder Leuchtermännchen.


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Bereits seit dem Mittelalter fanden figürliche Darstellungen mit Geweihen und Gehörnen kombiniert zur Beleuchtung Verwendung. Das älteste bekannte Lüsterweibchen entstand vor 1400, Albrecht Dürer zeichnete für einen Freund bereits 1513 ein Lüsterweibchen.
Zuerst waren die figürlichen Beleuchtungskörper überwiegend als Büsten ausgeführte Heiligendarstellungen im Sakralraum und in Ratsstuben.
Lüsterweiberl und Lüstermanderl waren aber auch in Wunderkammern zu finden, oftmals im Zusammenspiel mit aufwändig gestalteten Schmiedeeisenarbeiten.


Im 16. Jh. fanden dann auch profane Motive wie die Darstellung von vornehmen Bürgerinnen und Bürgern Verwendung, auch Phantasiewesen mit Fischschwänzen mit bemalten Schilden als unterer Abschluss sind nun häufiger anzutreffen. Eine ganz große Verbreitung dieser Lüsterfiguren fand dann ab ca. 1860 mit dem Beginn des Historismus statt.

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Nun traten hauptsächlich die Lüsterweibchen in privaten Räumlichkeiten, Gaststuben sowie öffentlichen Gebäuden als Zierobjekte auf, die Funktion der Beleuchtung trat etwas in den Hintergrund. Beliebtestes Motiv war hier nun die vornehme Patrizierin in Gewandung der Renaissance, oftmals reich geschmückt mit geschnitzten Perlen, Ketten und aufwändig gestalteter Kleidung im Stil der Zeit.